Aber bitte ohne das Finanzamt! Arbeitgeber sollten beachten, dass Aufwendungen im Rahmen von Betriebsfeiern für die Mitarbeiter nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei sind, wenn sie sich an drei Spielregeln halten. 1. Es muss sich um eine Veranstaltung handeln, die im überwiegenden betrieblichen Interesse liegt, wie z.B. eine Weihnachtsfeier, das Firmenjubiläum oder der Betriebsausflug (auch mehrtägig). [...]
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